Coronamassnahmen ab 27.4.2020

 

 

 

Coronamassnahmeninfo für unsere Patienten:

 

 

 

1.       Allgemeine Hygiene- und Verhaltensregeln BAG

 

·         Abstand halten (mindestens 2 Meter) überall in der Praxis; Ausnahme: während der Behandlung

 

·         Gründlich Hände waschen

 

·         Händeschütteln vermeiden

 

·         Ins Taschentuch oder in die Armbeuge husten und niesen

 

·         Bei Fieber oder Husten zu Hause bleiben

 

 

 

2.       Informationsmaterial und Verhaltensplakate

 

·         Im Durchgangsbereich/Warteraum und auf der Tür aufgehängt

 

·         Auf der Webseite und Patient(innen) bei der Terminvergabe darauf hinweisen

 

·         Informationen in verschiedene Sprachen im Warteraum

 

 

 

3.       Triage der Patient(innen) vor Terminvereinbarung, Information

 

Keine Patient(innen) mit Corona-Symptomen in der Praxis, aktive Befragung, die Patienten(innen) darauf aufmerksam machen, gegebenenfalls den Termin rechtzeitig absagen

 

Gehört der Patient(in) zu den besonders gefährdeten Personen? Informationen weitergeben

 

Information betreffend persönliche Gesichtsmaske (freiwillig für Patient(innen), muss von den Patient(innen) selber organisiert werden) oder können sie in der Praxis für CHF 2.-- pro Maske kaufen

 

Keine Begleitpersonen in der Praxis, sie sollen während der Therapie die Praxis verlassen; Ausnahme: Eltern von (Klein-)kindern

 

Jeweils ein Patient pro Therapeut plus maximal ein Patient/Therapeut im Wartebereich. Mindestabstand einhalten.

 

 

 

4.       Eingangsbereich und Warteraum

 

 

 

·         Hand-Desinfektionsmittel ist bereitgestellt

 

·         Keine Drucksachen, wie Zeitschriften, Zeitungen, etc., auflegen

 

·         Reduktion der Stühle für die Wartenden, um 2 Meter-Abstand zu gewährleisten

 

·         Wartezeiten reduzieren

 

·         Räume werden 4x Tag für ca. 10 Minuten gelüftet

 

5.       Patientenströme

 

·         Behandlungsbeginn pro Therapeut(innen) nach Möglichkeit unterscheiden/staffeln, z.B. Therapeutin 1 Behandlungsbeginn zur vollen und zur halben Stunde, Therapeut 2 Behandlungsbeginn Viertel vor/Viertel nach usw.

 

·         Benutzung des Trainingsraums in Absprache zwischen den Physiotherapeut(innen)

 

·         An Eigenverantwortung der Patient(innen) appellieren

 

·         Vorsicht beim Kreuzen im Gang

 

·         Vorsicht bei Wartegruppen am Empfang - wenn möglich vermeiden (durch gestaffelte Terminvergabe)

 

·         Fr Hübscher verantwortlich für Terminabsprache, Administration und Rechnungsstellung arbeitet normalerweise von zu Hause (Homeoffice)

 

·         Fr Müller verantwortlich für die Buchhaltung und Administration arbeitet normalerweise von zu Hause (Homeoffice)

 

·         Mobiliar und Geräte haben wir optimal platziert

 

 

 

6.       Reinigung

 

Oberflächen und Gegenstände (Geräte, Telefone, Tastaturen,Türgriffe, Liftknöpfe usw..) regelmässig mit Reinigungsmitteln reinigen oder desinfizieren. Therapeuten sind selber dafür verantwortlich, dass die von Patienten benutzten Geräte nach Gebrauch desinfiziert werden.

 

 

 

7.       Schutzmaterial Mitarbeitende

 

 

 

·         Therapeut(innen) tragen während der Behandlung immer Gesichtsschutzmasken (Distanz < 2 Meter)

 

·         Es wird davon ausgegangen, dass pro Tag und Therapeut 1 Schutzmaske benötigt wird, max. 2

 

·         Umgang mit Schutzmaske soll vorbildlich sein, vor und nach jedem Berühren der Maske werden die Hände desinfiziert oder mit Seife gewaschen

 

·         Praxis besorgt ausreichend Schutzmaterial

 

·         Informationen zum besonderen Umgang mit Gehörlosen und Menschen mit Hörbehinderungen sind in der Praxis vorhanden

 

 

 

 

 

8.       Arbeitskleidung und Wäsche

 

 

 

·         Tücher für die Liege und Lagerungstücher können durch dieselbe Person mehrmals verwendet werden und werden persönlich gekennzeichnet

 

·         Arbeitskleidung regelmässig mit handelsüblichem Waschmittel waschen

 

 

 

 

 

9.       Training an Trainingsgeräten

 

 

 

·  Gleichzeitige Anwesenheit verschiedener Patientinnen reduzieren/vermeiden und in Absprache zwischen Therapeut(inn)en  genau planen. Bei Physio Madou sind eigentlich nur einzelne Patienten anwesend.

 

·         Hygienemassnahmen:  Therapeut(in) ist verantwortlich für die Reinigung nach jedem Gebrauch der Griffe etc. der Geräte 

 

 

 

10.   Behandlung besonders gefährdeter Personen

 

 

 

Dazu gehören:

 

Personen ab 65 Jahren sowie Personen, die folgende Erkrankungen aufweisen:

 

·         Bluthochdruck

 

·         Herz-Kreislauf-Erkrankungen

 

·         Chronische Atemwegserkrankungen

 

·         Diabetes

 

·         Erkrankungen/Therapien, die das Immunsystem schwächen

 

·         Krebs unter medizinischer Behandlung

 

 

 

Zu beachten ist:

 

Sowohl Patient/in, als auch Therapeut/in tragen während der ganzen Behandlung eine Schutzmaske, Patientin kommt mit eigener Schutzmaske oder kann sie gegen eine Gebühr von CHF 2.—in der Praxis beziehen.

 

·         Begegnung bzw. Kontakt mit anderen Personen vermeiden (bei der Terminplanung und -organisation berücksichtigen, z.B. mit Randzeiten)

 

·         Falls Transport unzumutbar, Domizilbehandlung erwägen, mit Patientin oder Patienten besprechen, allenfalls Rücksprache mit dem verordnenden Arzt halten (Anpassung der Verordnung, Vermerk in Krankengeschichte)

 

 

11.   Behandlungen in Alters- und Pflegeheime

 

Wir sind im Altersheim am Buechberg (Fislisbach) im Schutzkonzept des Altersheim integriert

 

12.   Leistungen auf räumliche Distanz {Tele-Physiotherapie)

 

Die Empfehlungen des BAG vom 6. April 2020 zur «Kostenübernahme für ambulante Leistungen auf räumliche Distanz während der COVID-19-Pandemie» treten mit der Lockerung der Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus am 27. April 2020 ausser Kraft, weil auf diesem Zeitpunkt auch die Einschränkung der Behandlungen auf dringend notwendige Therapien aufgehoben wird.

 

Alle Behandlungen, Beratungen und Instruktionen müssen ab den 27. April 2020 als Präsenzbehandlungen durchgeführt werden.

 

 

13.   Mitarbeitende

 

Bei Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung bleiben unsere Mitarbeitenden zu Hause und melden sich telefonisch beim Arzt.

 

Versetzte Arbeits- und Pausenzeiten haben wir eingeführt.

 

Alle Therapeuten haben ihr eigenes Behandlungszimmer und sind verantwortlich für die Hygiene in ihrem Behandlungsraum.

 

Physio Madou hat genug Desinfektion und Masken am Lager um die Hygiene Massnahmen um zu setzen

 

Wir von Physio Madou wissen wie wir mit dem Schutzmaterial  umgehen müssen.

 

Karel Madou, Inhaber,  gilt wegen seines Alters als besonders gefährdeter Mitarbeiter und wünscht selber aktiv die Therapie mit seinen Patienten weiterzuführen

 

Wir lüften mindestens 10 Minuten am Morgen, um ca. 12.00 h, um ca. 15.00 h und am Abend, zwischendurch zusätzlich falls möglich.

 

 

 

*Dieses Schutzkonzept ist aufgestellt nach den Richtlinien der PhysioSwiss / BAG

 

(https://www.physioswiss.ch/de/news/informationen-coronavirus)

 

(Verordnung 2, über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19)

 

(COVID-19-Verordnung 2) vom 13. März 2020 (Stand am 4. April 2020))

 

 

 

Karel Madou, den 26.4.2020

 

Kommentar schreiben

Kommentare: 0